Der Weiterbetrieb von Ü20 PV-Anlagen rechnet sich in nahezu allen Fällen finanziell. Die Anlage ist bereits abgeschrieben und produziert weiterhin kostenlosen Solarstrom. Besonders durch den hohen Eigenverbrauch lassen sich spürbar hohe Stromkosten einsparen.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach dem Ablauf der EEG Vergütung wird für Ü20 PV-Anlagen keine Förderung mehr bezahlt.
- Trotz des Alters können Ü20 Anlagen weiterhin über viele Jahre zuverlässig betrieben werden.
- Als Betreiber einer älteren Anlage haben Sie die Möglichkeit, den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen, um dadurch die Energiekosten zu senken.
- Auch wenn die EEG Vergütungen abgelaufen sind, ist eine Einspeisung zu den üblichen Marktwerten oder eine Direktvermarktung möglich.
- Die Wirtschaftlichkeit von Ü20 Photovoltaik-Anlagen kann durch das Nachrüsten mit modernen Wechselrichtern, Stromspeichern und Monitoring Systemen erhöht werden.
Was versteht man unter Ü20 PV-Anlagen?
Wird von Ü20 PV-Anlagen gesprochen, sind damit Fotovoltaikanlagen gemeint, die seit mehr als 20 Jahren in Betrieb sind. Die ursprüngliche Einspeisevergütung nach dem EEG-Gesetz ist bei diesen Anlagen ausgelaufen.
Ü20 PV-Anlagen wurden meistens in den frühen Jahren des 21. Jahrhundert installiert. Wer damals eine PV-Anlage installiert hatte, bekam hohe Vergütungssätze, die nach dem Ablauf von 20 Jahren automatisch enden. Nach dieser Zeit stehen die Betreiber vor der Frage, wie sie ihre Fotovoltaikanlage weiter nutzen können. Auch ohne die Einspeisevergütung ist ein Weiterbetrieb einer Anlage grundsätzlich möglich. Die verbauten Solarmodule funktionieren in der Regel auch nach 20 Jahren oft noch sehr zuverlässig, auch wenn sie eine etwas geringere Leistung haben.
Wenn die EEG-Vergütung für ihre Anlage ausgelaufen ist, haben sie folgende Optionen:
Es ist ein Weiterbetrieb der Anlage mit Marktprämie, die Direktvermarktung der erzeugten Energie, der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms oder eine Anlagenerneuerung möglich. Beim sogenannten "Repowering" werden moderne, deutlich leistungsstärkere Module in die Anlage eingebaut. Bei vielen PV-Anlagen lohnt sich vor allem die Umstellung auf den Eigenverbrauch, da in den letzten Jahren die Stromkosten für Privathaushalte stark gestiegen sind.
Ü20 PV-Anlagen können somit weiterhin sehr wirtschaftlich sein. Allerdings sollten Sie auf jeden Fall den technischen Zustand der Anlage prüfen lassen und gegebenenfalls einzelne Komponenten wie Wechselrichter ersetzen, damit ein sicherer und effizienter Weiterbetrieb gewährleistet ist.
Ab wann gilt eine Anlage als Ü20?
Sobald eine Fotovoltaikanlage 20 vollständige Betriebsjahre erreicht hat, läuft die gesetzlich garantierte EEG-Einspeisevergütung aus. Von diesem Zeitpunkt an werden diese Fotovoltaikanlagen als Ü20-Anlagen bezeichnet. Maßgeblich ist allerdings nicht dabei das Installationsdatum, sondern der Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Der Inbetriebnahmetermin einer Anlage ist zum Beispiel im Marktstammdatenregister oder in den ursprünglichen Unterlagen festgehalten. Es werden genau 20 Jahre und das Inbetriebnahme-Jahr durch die EEG-Vergütung abgegolten. Danach ist der Ü20-Status erreicht.
Da die oft sehr hohe Vergütung der Anlage nach 20 Jahren endet, müssen Sie sich als Betreiber für ein neues Betriebsmodell entscheiden.
Welche Möglichkeiten ergeben sich für Anlagenbetreiber?
Nachdem die EEG Vergütung ausgelaufen ist, stehen Ihnen für den Weiterbetrieb der PV Anlage verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Was ist technisch notwendig, um eine Anlage weiterzubetreiben?
Für den Weiterbetrieb von Ü20 PV-Anlagen müssen sie einige technische Voraussetzungen erfüllen, damit die Sicherheit gewährleistet ist und der Betrieb der Anlage gesetzeskonform weitergeführt werden kann.
Folgende Punkte sollten für den Weiterbetrieb von Ü20 Photovoltaik Anlagen beachtet werden:
FAQ
Die Erweiterung von Ü20 PV-Anlagen ist grundsätzlich möglich. Allerdings werden die Anlagen dann rechtlich wie neue PV-Anlagen behandelt und fallen damit unter die aktuellen EEG- und Netzanschlussregeln. Zusätzliche PV-Module oder Speicher müssen separat angemeldet werden und technisch kompatibel sein. Die Vergütung oder die Bedingungen der alten PV-Anlage dürfen dabei nicht beeinflusst werden.
Hat der Netzbetreiber den Weiterbetrieb von einer Ü20-Anlage akzeptiert, muss er über jede technische Änderung informiert werden. Dies gilt für den Austausch des Wechselrichters, Erweiterungen oder diverse Umbauten. Durch die Information wird der ordnungsgemäße Weiterbetrieb der Anlage sichergestellt.
Der Austausch von Ü20 PV-Anlagen ist immer dann sinnvoll, wenn ein Leistungsverlust spürbar ist oder moderne Module deutlich mehr Ertrag bringen. Ist die Anlage intakt, ist ein Austausch nicht sinnvoll, weil die Betriebskosten sehr niedrig sind.
Ein Rückbau von einer Post-EEG-PV-Anlage ist in vielen Fällen wirtschaftlich nicht sinnvoll. Trotz auslaufender Förderung wird weiterhin kostenloser Solarstrom erzeugt. Der Rückbau ist nur sinnvoll, wenn gravierende technische Defekte vorliegen oder das Dach komplett saniert werden muss.
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