KfW-Solarförderung

KfW-Förderung „Solarstrom für Elektroautos“

Antragsstellung ab dem 26.09.2023

Insgesamt plant die Bundesregierung 500 Millionen Euro für die KfW-Förderung Photovoltaik 2023 zur Verfügung zu stellen. Hier heißt es also wieder schnell zu sein!
Denn laut Schätzungen können zum jetzigen Zeitpunkt nur rund 55.000 Antragsteller die Photovoltaik-Förderung erhalten.
SOLAR-HAUS.DE hilft Ihnen dabei, die Förderung schon rechtzeitig zu beantragen!

Profitieren Sie als Hauseigentümer mit E-Auto von der aktuellen KfW-Förderung: Die Neuanschaffung einer PV Anlage mit Speicher und Ladestation wird mit bis zu 10.200 Euro bezuschusst!
Wir empfehlen Ihnen, ein PV-Angebot von SOLAR-HAUS.DE einzuholen, bevor Sie den Antrag stellen. Wir beraten Sie gern ausführlich zu Ihrer Anlage und unterstützen Sie beim Antragsprozess bei der KfW.

Was gefördert wird:

Die maximale Fördersumme von 10.200 Euro setzt sich wie folgt zusammen:

  • PV-Anlage: 600 Euro/kWp PV-Leistung und maximal 6.000 Euro
  • Speicher: 250 Euro/kWh Speicherkapazität und maximal 3.000 Euro
  • Wallbox: 600 bzw. 1.200 Euro für Systeme zum bidirektionalen Laden

Voraussetzungen der neuen Förderung:

Die KfW-Förderung 442 „Solarstrom für Elektroautos“ bezuschusst den Kauf einer PV Anlage mit Speicher und Ladestation für Ihr Elektroauto. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie:

  • Hauseigentümer,
  • Leasingnehmer eines E-Autos oder
  • Besitzer eines E-Autos sein oder alternativ auch bereits ein E-Auto verbindlich bestellt haben.
Jetzt die KfW-Förderung beantragen!

Welche Anschaffungen unter die neue Förderung fallen:

Folgende Daten und Voraussetzungen muss Ihre geplante PV Anlage erfüllen um gefördert werden zu können:

  • Minderleistung der PV Anlage: 5 kWp
  • Mindestkapazität des Speichers: 5 kWh
  • Mindestleistung der Wallbox: 11 kWp
  • Keine der Komponenten (abgesehen vom E-Auto) ist bereits vorhanden bzw. bestellt
  • Alle Komponenten werden gleichzeitig bestellt
  • Die PV Anlage wird von einem Fachunternehmen installiert
  • Die PV Anlage wird nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet
  • Der genutzte Strom besteht zu 100 % aus erneuerbaren Energien
  • Der von der PV Anlage erzeugte Strom wird vorrangig zum Laden des E-Autos genutzt
Download Merkblatt zur KfW-Förderung "Solarstrom für Elektrofahrzeuge" (PDF)

Wie kann die KfW-Förderung Photovoltaik 2023 beantragt werden?

Die neue Förderung für Photovoltaik kann ab dem 26. September 2023 bei der staatlichen Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.
SOLAR-HAUS.DE hat sich bereits mit der KfW über den genauen Antragsprozess ausgetauscht. Hier finden Sie eine kurze Anleitung zu Antragsprozess.

Mit Beginn des Förderungszeitraums können Sie im Kundenportal “Meine KfW” den entsprechenden Antrag ausfüllen.
Ein bestimmter Nachweis ist in diesem Schritt noch nicht notwendig.
Die Kreditanstalt prüft daraufhin den Antrag und vergibt bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Zusage.

Erst nach dem Eingang der Zusage können Sie die PV Anlage mit Speicher und Ladestation bestellen und die Installation in Auftrag geben.
Die Einhaltung dieser Reihenfolge ist sehr wichtig, denn eine rückwirkende Photovoltaik Förderung ist nicht möglich!

Nach der erfolgreichen Installation der PV Anlage müssen Sie die entsprechenden Nachweise bei der KfW einreichen.
Dies können Sie ab 01.03.2024 erledigen.

Bei der Bestätigung der Identität haben Sie die Wahl zwischen der Identifizierung per:

  • Schufa-Identitätscheck
  • Video-Identifizierung
  • Postidentifizierungsverfahren

Neben der Identifizierung müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihr Vorhaben durchgeführt und eine PV Anlage inkl. Speicher und Wallbox in Ihrem Haus installiert haben.
Hierfür werden folgende Nachweise benötigt:

  • Daten zur installierten PV Anlage, zur Ladestation und zum Speicher
  • Bestätigung über die vollständige Ausführung der Installation
  • Rechnungen aller anrechenbaren Kosten
  • ggf. weitere Nachweise, z.B. Leasingvertrag des E-Autos

Nach Abschluss und Prüfung dieser drei Schritte erhalten Sie die KfW-Förderung Photovoltaik 2023 auf Ihr Konto überwiesen.


So funktioniert der KfW-Antrag:

Ab dem 26.09.2023 können Sie Ihren Förderantrag bei der KfW stellen. Wir beraten Sie gerne, sodass Ihre Antragsstellung reibungslos abläuft.

  • Schritt 1: Bei Erfüllung der Voraussetzung Antrag online bei der KfW einreichen (möglich ab 26. September 2023)
  • Schritt 2: Installation der PV Anlage mit Speicher und Wallbox (erst nach Förderungszusage!)
  • Schritt 3: Nachweise über die Vollendung der Installation einreichen (ab März 2024)
  • Schritt 4: Auszahlung der Förderung (nach Prüfung aller eingereichten Nachweise)

Falls Sie kein E-Auto haben und sich auch keines anschaffen möchten, gehen Sie in Sachen Solar-Förderung nicht ganz leer aus.
Denn neben der neuen KfW-Förderung gibt es eine Reihe anderer Förderungen für PV Anlagen
:

  • zinsgünstiger Kredit der KfW “Erneuerbare Energien – Standard”
  • Einspeisevergütung nach dem EEG
  • Regionale Förderungen
  • Kommunale Förderungen

Weitere Fragen zur aktuellen KfW-Förderung „Solarstrom für Elektroautos“

Wie lange dauert der Förderungszeitraum für PV-Anlagen?

Der Förderungszeitraum beginnt am 26.09.2023 und endet, sobald das zur Verfügung gestellte Budget von 500 Millionen Euro aufgebraucht ist.
Das Verkehrsministerium rechnet mit Zehntausenden Förderanträgen und somit mit einer schnellen Ausschöpfung des Budgets.

Ich habe ein geleastes E-Auto. Kann ich die Förderung dennoch beantragen?

Grundsätzlich haben auch Personen mit einem geleasten E-Auto Anspruch auf die neuen KfW-Förderung.
Hierfür muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen.
Zudem muss es sich um ein privates Fahrzeug handeln, denn elektrisch angetriebene Dienstwagen erfüllen nicht die Förderungsvoraussetzungen.

Ich habe kein E-Auto und plane auch nicht eines zu bestellen. Kann man trotzdem von der KfW-Förderung profitieren?

Nein, die Förderung richtet sich ausschließlich an Personen, die bereits im Besitz eines E-Fahrzeuges sind oder bereits bestellt haben.

Kann der Zuschuss für Bauprojekte beantragt werden?

Nein, Personen, die ein neues Wohnhaus bauen oder aktuell planen und hier eine Photovoltaikanlage installieren lassen möchten, haben keinen Anspruch auf die neue Förderung.
Gefördert werden nur Projekte an bestehenden Wohngebäuden.